Anmeldung

Bevor wir eine logopädische Befunderhebung und die darauf folgende Behandlung durchführen können, benötigen wir eine Heilmittelverordnung. Diese wird je nach Störungsbild von Ihrem zuständigen Arzt ausgestellt. Wir sind Vertragspartner aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Die Kosten für eine logopädische Behandlung werden, bis auf die gesetzliche Zuzahlung, von den Krankenkassen übernommen. 

 

Zuzahlung bei gesetzlich Versicherten: 

Wenn Sie nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie zehn Prozent der Behandlungskosten zuzüglich zehn Euro je Rezept. Wir sind verpflichtet, diese Gebühr für die Kassen zu erheben und sie an die Kassen zu entrichten. Bei Kindern unter 18 Jahren oder bei Vorlage einer Krankenkassenbefreiungskarte werden die Kosten sogar vollständig übernommen.

 

Hausbesuche: 

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Falls Sie z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht in eine unserer Praxen kommen können, kommen wir einfach zu Ihnen und führen die Behandlung – auf Verordnung Ihres Arztes – bei Ihnen zu Hause durch.